Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich die Investitionszulage auf 25 % der Bemessungsgrundlage. Der Begriff "KMU" richtet sich nach europarechtlichen Vorschriften. Handelt es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen, ist ein KMU Status grundsätzlich zu verneinen.
Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist zum Investitionszulagengesetz 2007 ergangen. Sie dürfte jedoch auch für die Nachfolgeregelung Bedeutung haben. Auch diese knüpft an die KMU Empfehlung an.
Autor: Claus Baier