03. November 2015 | Presse

Geänderter Rechnungslegungshinweis zur Rechnungslegung in der Insolvenz (IDW RH HFA 1.012) veröffentlicht

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30.10.2015 den geänderten IDW Rechnungslegungshinweis: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Rückkehr zum bisherigen Abschlussstichtag nach Insolvenzeröffnung sowie die Einbeziehung insolventer Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. So wird in der Neufassung klargestellt, dass bei insolventen Tochtergesellschaften das Konsolidierungswahlrecht des § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB im Antragsverfahren greift.

 

Autor: Michael Bohn