Die von uns im Schulterschluss mit Unternehmen, Finanzierungspartnern, Lieferanten, Kreditversicherern und anderen wesentlichen Stakeholdern erstellten Sanierungsgutachten erfüllen höchste Qualitätsansprüche und sind rechtsfest:
Weil sie im Einklang mit der aktuellen BGH Rechtsprechung stehen
Weil sie damit sämtliche rechtliche und betriebswirtschaftliche
Anforderungen an die Compliance nach MaRisk (BA) erfüllen
Weil sie konsistent, verständlich und lösungsorientiert mit Blick auf das Leitbild des sanierten Unternehmens verfasst sind
Weil sie im Rahmen des Machbaren widerstreitende Interessenslagen adäquat berücksichtigen